Kurantrag abgelehnt? Große Verlosungsaktion des Bayerischen Heilbäder-Verbandes
Datum: Donnerstag, dem 17. Oktober 2013
Thema: Hotel Infos


Bad Steben hilft mit einer Rheuma-Radon-Kur

BAD STEBEN. Das Bayerische Staatsbad Bad Steben im Naturpark Frankenwald unterstützt zum wiederholten Male die Aktion des Bayerischen Heilbäder–Verbands „Kurantrag abgelehnt?“. Ein Patient, dessen Kurantrag nicht bewilligt wurde, darf dabei auf einen einwöchigen Aufenthalt im Hotel Modena und einer Rheuma-Radon-Kur hoffen. Neben gezielten physiotherapeutischen Anwendungen erhält der Gast Bäder mit dem radonhaltigen Wasser der Bad Stebener Tempelquelle, das hochwirksam und bei der Behandlung von Rheuma, degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule und der Gelenke angezeigt ist. Der milde Strahlungseffekt des seltenen Edelgases regt die Zellen an, stimuliert das Immunsystem und aktiviert die Selbstheilungskräfte des Körpers. Radon-Bäder können so über Monate hinweg von Schmerzen befreien.

Jeder Patient, der erfolglos einen Kurantrag gestellt und Widerspruch eingelegt hat, kann an der Aktion teilnehmen. Dazu muss er nur dem Bayerischen Heilbäder-Verband seine persönliche Geschichte schildern und den Ablehnungsbescheid der Kasse sowie sein Widerspruchsschreiben beilegen. Unter allen Einsendern verlost der Verband 52 Freiaufenthalte in den bayerischen Heilbädern und Kurorten, unabhängig vom Erfolg des Widerspruchschreibens. „Damit möchten wir erneut auf diesen unsäglichen Missstand im Gesundheitswesen hinweisen“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes, Klaus Holetschek. „Fakt ist: die Krankenkassen lehnen jeden 4. Kurantrag ab. Meist mit der Begründung, dass nicht alle Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind.“ Diese Aussage der Krankenkassen stimmt in vielen Fällen nicht. „Außerdem darf diese Frage gar nicht im Mittelpunkt stehen“, so Holetschek. „Entscheidend ist doch: braucht der Patient eine Kur? Welches Heilmittel oder welche Therapie hilft ihm? Wir fordern deshalb seit langem: die Kur muss zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Es geht hier um einen wichtigen Baustein in der Prävention.“

Weitere Presseinformationen:
Christiane Denecke
Marketing & Vertrieb
Bayerisches Staatsbad Bad Steben GmbH
Badstraße 31 • 95138 Bad Steben
Telefon 09288/960-63 • Fax 09288/960-52
E-Mail: christiane.denecke@bad-steben.de • www.bad-steben.de


(Weitere interessante Hotel News, Infos & Tipps gibt es hier.)

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Bad Steben hilft mit einer Rheuma-Radon-Kur

BAD STEBEN. Das Bayerische Staatsbad Bad Steben im Naturpark Frankenwald unterstützt zum wiederholten Male die Aktion des Bayerischen Heilbäder–Verbands „Kurantrag abgelehnt?“. Ein Patient, dessen Kurantrag nicht bewilligt wurde, darf dabei auf einen einwöchigen Aufenthalt im Hotel Modena und einer Rheuma-Radon-Kur hoffen. Neben gezielten physiotherapeutischen Anwendungen erhält der Gast Bäder mit dem radonhaltigen Wasser der Bad Stebener Tempelquelle, das hochwirksam und bei der Behandlung von Rheuma, degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule und der Gelenke angezeigt ist. Der milde Strahlungseffekt des seltenen Edelgases regt die Zellen an, stimuliert das Immunsystem und aktiviert die Selbstheilungskräfte des Körpers. Radon-Bäder können so über Monate hinweg von Schmerzen befreien.

Jeder Patient, der erfolglos einen Kurantrag gestellt und Widerspruch eingelegt hat, kann an der Aktion teilnehmen. Dazu muss er nur dem Bayerischen Heilbäder-Verband seine persönliche Geschichte schildern und den Ablehnungsbescheid der Kasse sowie sein Widerspruchsschreiben beilegen. Unter allen Einsendern verlost der Verband 52 Freiaufenthalte in den bayerischen Heilbädern und Kurorten, unabhängig vom Erfolg des Widerspruchschreibens. „Damit möchten wir erneut auf diesen unsäglichen Missstand im Gesundheitswesen hinweisen“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Heilbäder-Verbandes, Klaus Holetschek. „Fakt ist: die Krankenkassen lehnen jeden 4. Kurantrag ab. Meist mit der Begründung, dass nicht alle Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind.“ Diese Aussage der Krankenkassen stimmt in vielen Fällen nicht. „Außerdem darf diese Frage gar nicht im Mittelpunkt stehen“, so Holetschek. „Entscheidend ist doch: braucht der Patient eine Kur? Welches Heilmittel oder welche Therapie hilft ihm? Wir fordern deshalb seit langem: die Kur muss zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden. Es geht hier um einen wichtigen Baustein in der Prävention.“

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